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BGH: CEPS-Pipeline, Art 107 Abs 1, Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV

EntscheidungenDirk T. WiemerBRZ 2013, 165 Heft 3 v. 1.9.2013

Wird bei der Veräußerung eines nur einmal vorhandenen Gegenstandes (Unikats) durch die öffentliche Hand auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren verzichtet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein für das Kaufobjekt tatsächlich gebotener Preis beihilfefrei ist. Vielmehr muss dann eine objektive Wertermittlung erfolgen.

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