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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2013, 65 Heft 2 v. 1.6.2013

Das Beihilfenrecht erlebt in diesen wie bereits in den vergangenen Monaten einen wahren Schub an neuen Ideen zu seiner Ausgestaltung: Es ist die Zeit der Konsultationen im Rahmen der State Aid Modernisation (SAM). Diese soll zu den übergeordneten Zielen der EU und zur Konsolidierung der Budgets der Mitgliedstaaten beitragen. Doch auch die Kommission verspricht sich durch Fokussierung auf Maßnahmen mit besonders großen Auswirkungen eine Erleichterung ihrer Tätigkeit. Vor wenigen Tagen ging die zweite Öffentliche Anhörung zur „De-minimis"-Regelung zu Ende, welche die Kommission Ende 2013 erlassen will. Zwar ist keine Anhebung des Höchstbetrages geplant, doch soll der Verwaltungsaufwand für geringfügige Beihilfen erheblich sinken. Geplant ist weiter ein De-minimis-Register, das die Mitgliedstaaten schrittweise einführen mögen. Desgleichen läuft bis Ende Juni die Konsultation der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Hier geht es der Kommission um eine Anpassung des Anwendungsbereiches, insb eine Erhöhung der Schwellenwerte. Einfachere Regelungen sollen durch Veröffentlichungspflichten und Evaluierungen ausgeglichen werden.

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