Sachbezugsprozentsatz "Zinsersparnis" für das Kalenderjahr 2026
Einmal jährlich (bis spätestens Ende November, meistens jedoch bis Ende Oktober) wird von Seiten des BMF in Zusammenhang mit dem Sachbezug "Zinsersparnis" (Arbeitgebervorschüsse und Arbeitgeberdarlehen mit einem aushaftenden Kapitalbetrag von mehr als € 7.300,00) jener Prozentsatz in der FINDOK verlautbart, der im darauffolgenden Jahr bei variablen (tatsächlichen) Verzinsungsvereinbarungen anzuwenden ist.

