Im Zuge der Regierungsklausur im September 2025 wurde bekanntlich u.a. auch ein Maßnahmenpaket zur Förderung des dringend benötigten Wirtschaftsaufschwungs geschnürt. Insbesondere wurde ein steuerlicher Investitionsanreiz für Unternehmen angekündigt, wonach der Investitionsfreibetrag (IFB gemäß § 11 EStG) für begünstigtes abnutzbares Anlagevermögen im Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 von 10 % auf 20 % verdoppelt bzw für Anschaffungen oder Herstellungen im Bereich "Ökologisierung" von 15 % auf 22 % erhöht werden soll. Zwischenzeitig ist die legistische Umsetzung erfolgt sowie auch bereits die Beschlussfassung im Nationalrat am 15.10.2025. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über die letztgültigen Detailregelungen, insbesondere auch über die nunmehr vorgesehene Aliquotierung für Anschaffungs- und Herstellungskosten in den letzten beiden Kalendermonaten des laufenden Jahres 2025.

