In seiner Entscheidung vom 27.01.2025, 11 Ra 2/25f war das OLG Linz mit einem Sachverhalt konfrontiert, in dem das Dienstverhältnis exakt 6 Monate gedauert hat und der Kläger nach Beendigung seines Dienstverhältnisses seinen Urlaubsersatzleistungsanspruch für den vollen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machte.

