In einem aktuellen Urteil hat der VwGH klargestellt: Wer berufliche Ausgaben mit der privaten Kreditkarte bezahlt, kann diese erst dann als Werbungskosten geltend machen, wenn das Geld tatsächlich vom Konto abgeflossen ist.
In einem aktuellen Urteil hat der VwGH klargestellt: Wer berufliche Ausgaben mit der privaten Kreditkarte bezahlt, kann diese erst dann als Werbungskosten geltend machen, wenn das Geld tatsächlich vom Konto abgeflossen ist.
