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EAR - Steuerlich zählt nur der tatsächliche Geldabfluss, Heft 103/2025

BuchhaltungBilanzenMMag Dr Klaus HilberBÖB 2025, 24 Heft 103 v. 15.9.2025

In einem aktuellen Urteil hat der VwGH klargestellt: Wer berufliche Ausgaben mit der privaten Kreditkarte bezahlt, kann diese erst dann als Werbungskosten geltend machen, wenn das Geld tatsächlich vom Konto abgeflossen ist.

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