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Einkommensteuer - Keine Rückstellung für Abfertigung von Vorständen, Heft 102/2025

BuchhaltungBilanzenMag. Harald Winkler, Kesen AyseBÖB 2025, 24 Heft 102 v. 15.6.2025

Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zeigt einmal mehr, dass bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder besondere Vorsicht geboten ist. Unternehmen laufen Gefahr, Rückstellungen zu bilden, die steuerlich nicht anerkannt werden – mit überraschenden Nachforderungen und Festsetzung von Anspruchszinsen.

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