Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zeigt einmal mehr, dass bei der steuerlichen Behandlung von Rückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder besondere Vorsicht geboten ist. Unternehmen laufen Gefahr, Rückstellungen zu bilden, die steuerlich nicht anerkannt werden – mit überraschenden Nachforderungen und Festsetzung von Anspruchszinsen.

