Eine Zweifelsfrage betrifft den Ersatz von Reisekosten. Hier gibt es pauschale Reisekosten als pauschalierten Aufwandsersatz oder den Ersatz von tatsächlichen Reisekosten. Außerdem kann seit dem vergangenen Jahr auch tagesweise ein Freiwilligenpauschale gewährt werden. Fraglich war nun, ob mehrere der genannten Kostenersätze gleichzeitig steuerfrei ausgezahlt werden können.

