Der GmbH ist mit der seit 1.1.2024 zur Verfügung stehenden Flexiblen Kapitalgesellschaft eine Rechtsformkonkurrenz im eigenen Regelungsbereich erwachsen. Für sie gelten grundsätzlich die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen (§ 1 Abs. 2 FlexKapGG), sofern nicht für die "FlexCo" abweichende gesetzliche Regelungen getroffen werden.

