vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung von Arbeiter-Dienstverhätnissen, Heft 99/2024

RechtMag. Christian MarchhartBÖB 2024, 44 Heft 99 v. 15.9.2024

Für Kündigungen von Arbeiterdienstverhältnissen gelten seit 1.10.2021 gemäß § 1159 ABGB grundsätzlich die auch für Angestellte geltenden längeren Kündigungsfristen. Durch KV können aber für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs. 6 ArbVG überwiegen, abweichende Regelungen in Form von kürzeren Kündigungsfristen festgelegt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!