Die Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes gehen von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen € über Scheinunternehmen aus. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) wird der Kampf gegen Sozialbetrug durch Scheinfirmen verschärft.

