Die Gläubiger eines Unternehmens sind an der Befriedigung ihrer Forderungen interessiert. Der Unternehmer ist insbesondere vor Eintreten einer Unternehmenskrise wesentlich besser über sein Unternehmen informiert und könnte dazu verleitet sein, Bestandteile seines Vermögens beiseite zu schaffen oder zu verheimlichen. Mit dem Delikt der betrügerischen Krida im Strafgesetzbuch wird dieses Verhalten zum Schutz der Gläubiger unter Strafe gestellt.

