Das Bundesfinanzgericht hat sich vor kurzem mit der Rechtsfrage auseinandergesetzt, in welchem Umfang ein USt-Betrug im Reverse Charge-System stattfinden kann.
Verkürzter Sachverhalt
Der Beschwerdeführer (BF) vertrieb in Österreich Receiver und Viewing Cards, die zum Empfang von Fernsehprogrammen eines britischen TV-Senders benötigt wurden. An seine Hauptkunden K1 und K2 legte der Bf Rechnungen einschließlich USt-Ausweis.

