Im Rahmen der "Ökosozialen Steuerreform" kam es u.a. zu einer weiteren steuerlichen Attraktivierung der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg, sodass nunmehr neben den bereits bestehenden Kapitalbeteiligungen auch Gewinnbeteiligungen steuerbegünstigt sind. So dürfte es in Zukunft wohl zu einer vermehrten Einführung von variablen bzw. erfolgsabhängigen Entlohnungssystemen in Unternehmen kommen, welche sich auch im Jahresabschluss entsprechend niederschlagen. Jedoch ist die korrekte Bilanzierung derartiger Mitarbeiter(erfolgs)beteiligungen nicht immer ganz klar. Deshalb möchten wir Sie im nachfolgenden Beitrag über die verschiedenen Vergütungsmodelle und deren Behandlung nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des UGB sowie auch nach IFRS informieren.

