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Automatische Erhöhung von Sozialleistungen, Heft 92/2022

BuchhaltungBilanzMag. Maria BraunerBÖB 2022, 15 Heft 92 v. 15.12.2022

Nun wird auch die "kalte Progression" bei vielen Sozialleistungen abgeschafft. Ab 1. Jänner 2023 werden daher folgende Leistungen an die Inflation angepasst.

Familienbeihilfe: Der Schulstartbonus wird außerdem ab 2023 im August statt im September ausbezahlt.

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