Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2021 in der Rs C-844/19 (Techno Rent International u.a.) über die Verzinsung von Umsatzsteuerguthaben entschieden.
In einem Fall hat ein Steuerpflichtiger in einer UVA Vorsteuern geltend gemacht, welche erst nach Durchführung einer Umsatzsteuerprüfung, Jahre später berücksichtigt wurden. In einem zweiten Fall wurde aufgrund der Minderung des Entgelts für eine Maschinenlieferung eine Umsatzsteuergutschrift beantragt, die auch erst nach Prüfungsmaßnahmen anerkannt und berücksichtigt wurden.

