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Die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, Heft 91/2022

PersonalverrechnungMag. Christian MarchhartBÖB 2022, 41 Heft 91 v. 15.9.2022

Mit der Änderung des mit 01.10.2021 in Kraft getretenen § 1159 ABGB BGBl I 2017/153 wurden die für Arbeiter geltenden Kündigungsfristen an jene der Angestellten angeglichen. Allerdings sieht diese Norm vor, dass durch Kollektivvertrag "für Branchen, in denen Saisonbetriebe iSd § 53 Abs. 6 ArbVG überwiegen, abweichende Regelungen festgelegt" werden können.

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