Im BÖB-Journal 85/21 wurde die innerstaatliche Verschmelzung von GmbHs erörtert. Im heutigen Beitrag wird nunmehr die Verschmelzung in das Ausland (Exportverschmelzung oder Hinausverschmelzung) sowie vom Ausland in das Inland (Importverschmelzung oder Hereinverschmelzung) in den Grundzügen dargestellt.

