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Kündigung wegen Verweigerung regelmäßiger Corona-Tests, Heft 88/2021

RechtMag. Christian MarchhartBÖB 2021, 55 Heft 88 v. 15.12.2021

In seiner Entscheidung vom 14.09.2021, 8ObA 42/21s beurteilte der OGH, ob ein Diplomkrankenpfleger, der sich unbegründet beharrlich weigerte, sich den angeordneten regelmäßigen Corona-Tests zu unterziehen, gekündigt werden kann.

Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Alten- und Pflegeheim, in dem der Arbeitnehmer als Diplomkrankenpfleger beschäftigt war.

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