In seiner Entscheidung vom 14.09.2021, 8ObA 42/21s beurteilte der OGH, ob ein Diplomkrankenpfleger, der sich unbegründet beharrlich weigerte, sich den angeordneten regelmäßigen Corona-Tests zu unterziehen, gekündigt werden kann.
Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Alten- und Pflegeheim, in dem der Arbeitnehmer als Diplomkrankenpfleger beschäftigt war.

