Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU sowie aus der Zollunion sind viele Unsicherheiten bei der nunmehrigen Abwicklung von Liefergeschäften nach Großbritannien verbunden. Ganz wesentlich ist die Frage, welcher Vertragspartner als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer anzusehen ist und in weiterer Folge, auf welche Art und Weise er den diesbezüglichen Vorsteuerabzug geltend machen darf?

