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Steuerliche Behandlung von Bitcoins*)*)Anmerkung der Redaktion: Der Inhalt dieses Artikels gilt sinngemäß für alle Kryptowährungen., Heft 86/2021

BuchhaltungBilanzMag. Michael E. ObernbergerBÖB 2021, 15 Heft 86 v. 15.6.2021

Die Kursrallye bei Kryptowährungen, insbesondere beim Bitcoin, führt dazu, dass auch immer mehr Privatpersonen entsprechend investieren. Sofern ein Investment in Bitcoin in Form eines Wertpapiers erfolgt, ist die steuerliche Behandlung einfach. Die inländische depotführende Stelle hat bei einem entsprechenden Veräußerungsgewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dies entfaltet für den Anleger die sog. Endbesteuerung – sprich: es ist keine Aufnahme in die persönliche Einkommensteuererklärung erforderlich.

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