Die Kursrallye bei Kryptowährungen, insbesondere beim Bitcoin, führt dazu, dass auch immer mehr Privatpersonen entsprechend investieren. Sofern ein Investment in Bitcoin in Form eines Wertpapiers erfolgt, ist die steuerliche Behandlung einfach. Die inländische depotführende Stelle hat bei einem entsprechenden Veräußerungsgewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dies entfaltet für den Anleger die sog. Endbesteuerung – sprich: es ist keine Aufnahme in die persönliche Einkommensteuererklärung erforderlich.

