vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lockdown – Umsatzersatz II (für indirekt Betroffene), Heft 85/2021

RechtGerhard KarglBÖB 2021, 46 Heft 85 v. 15.4.2021

Unternehmen, die vom Lockdown im November bzw. Dezember 2020 betroffen waren, konnten bis jetzt nur einen Umsatzersatz bei direkter Betroffenheit erhalten. Seit dem 16.2.2021 steht diese Möglichkeit auch den indirekt betroffenen Unternehmen zur Verfügung!

Berechtigung

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!