Unternehmen, die vom Lockdown im November bzw. Dezember 2020 betroffen waren, konnten bis jetzt nur einen Umsatzersatz bei direkter Betroffenheit erhalten. Seit dem 16.2.2021 steht diese Möglichkeit auch den indirekt betroffenen Unternehmen zur Verfügung!
Berechtigung
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

