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WiEReG-Meldung: Jetzt wird es ernst, Heft 85/2021

RechtBÖB 2021, 45 Heft 85 v. 15.4.2021

Wir haben letztes Jahr über das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) berichtet. Dieses normiert eine jährliche Meldepflicht. Wer nicht meldet, dem drohen ab Februar Zwangsstrafen.

Jährliche Meldepflicht für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger

Wer zur Meldung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer verpflichtet ist, muss jährlich überprüfen, ob die wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind und dies im Register bestätigen.

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