Mit dem Bundesgesetz vom 24.7.2020, BGBl I Nr. 96/2020 wurden u.a. einige steuerliche Neuerungen beschlossen.
Degressive Absetzung für Abnutzung
Details finden Sie im Fachmagazin "BBi Bilanzbuchhalter-Info" (09/September 2020).
Übertragung stiller Reserven
Die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 7 EStG (Waldnutzung infolge höherer Gewalt) wurde ab 2020 von 50 % auf 70 % der betreffenden Einkünfte erhöht.

