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Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020), Heft 84/2020

BuchhaltungBilanzDetlev KarelBÖB 2020, 14 Heft 84 v. 15.12.2020

Mit dem Bundesgesetz vom 24.7.2020, BGBl I Nr. 96/2020 wurden u.a. einige steuerliche Neuerungen beschlossen.

Degressive Absetzung für Abnutzung

Details finden Sie im Fachmagazin "BBi Bilanzbuchhalter-Info" (09/September 2020).

Übertragung stiller Reserven

Die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 7 EStG (Waldnutzung infolge höherer Gewalt) wurde ab 2020 von 50 % auf 70 % der betreffenden Einkünfte erhöht.

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