Was lehrt uns die gegenwärtige COVID-19 Pandemie? Verwaltungsübertretungen werden bestraft. Das überrascht angesichts der Vielzahl verwaltungsstrafrechtlicher Bestimmungen nicht wirklich. Neu ist freilich, dass Herr und Frau Österreicher für das Sitzen auf Parkbänken, Freizeitvergnügungen in Form von Schitouren et cetera bestraft wurden (ob gesetzeskonform oder nicht hat sich inzwischen – teilweise – erwiesen). Ein "alter Hut" ist hingegen, dass auch im Leben einer GmbH Verwaltungsübertretungen begangen werden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, wem gegenüber solche Verwaltungsstrafen für "von der Gesellschaft begangene" Übertretungen von Verwaltungsvorschriften verhängt werden.

