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Verfahrensrecht im Abgabeverfahren, Heft 82/2020

BuchhaltungBilanzReinhold AuerBÖB 2020, 16 Heft 82 v. 15.6.2020

Im letzten Artikel habe ich geschrieben, auf welche Arten Anbringen gem. § 85 BAO eingereicht werden können und darauf hingewiesen, dass zB bei Einreichung per Post oder Fax das Risiko des Nichteinlangens bei der Abgabenbehörde besteht und es dadurch zu einer Fristversäumnis kommen kann.

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