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Sozialversicherungspflicht, Heft 82/2020

BuchhaltungBilanzProf. MMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2020, 15 Heft 82 v. 15.6.2020

Eine neue VO des BMF ermöglicht nun einen Datenaustausch vom FA zur SVS. Damit erlangt die SVS Kenntnis von Gewinnausschüttungen und kann die entsprechenden GSVG-Beiträge vorschreiben. Und das rückwirkend für das gesamte Jahr 2019.

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