Zunehmend werden auch kleine und mittelgroße Unternehmen grenzüberschreitend in anderen Ländern tätig. Sei es über Betriebsstätten oder auch durch Lieferungen oder sonstige Leistungen (vor allem auch zunehmend durch den Verkauf über das Internet) an bzw. gegenüber ausländischen Kunden. Dieser Artikel nimmt jeweils die Sichtweise eines österreichischen Unternehmers an und zeigt diesem Punkte auf, welche er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Deutschland, sowohl bei der Frage der Registrierungspflicht, als auch bei der späteren praktischen Tätigkeit, zu beachten hat. Hierzu wird eine Skizzierung des deutschen Umsatzsteuerrechts vorgenommen und ausgewählte praxisrelevante Besonderheiten näher dargestellt.