Ein ig Versandhandel liegt vor, wenn ein inländischer Lieferer Gegenstände an einen Nichtunternehmer ("Privatperson") oder einen Schwellenerwerber (z.B. Kleinunternehmer, pauschalierter Land- und Forstwirt) in einem anderen EU-Mitgliedstaat versendet. Dies betrifft also vor allem – aber nicht nur – Betreiber von Webshops.