In seiner Entscheidung vom 24.5.2019, 8 Ob A 53/18d war der OGH mit einem Sachverhalt befasst, wonach die Gesellschafter einer GesmbH einen unkündbaren Dienstvertrag mit ihrer Geschäftsführerin vereinbarten. Im Jahr darauf wurde allerdings das Dienstverhältnis mit ihr durch die Generalversammlung aufgekündigt, da man zur Auffassung gelangte, dass die Geschäftsführerin wesentliche Dienstpflichten verletzt habe.