Wenn der Arbeitgeber auf Rückzahlung eines Darlehens an seinen Arbeitnehmer verzichtet, ist der Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, wenn der Verzicht aus privaten Motiven erfolgt.
Wenn der Arbeitgeber auf Rückzahlung eines Darlehens an seinen Arbeitnehmer verzichtet, ist der Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, wenn der Verzicht aus privaten Motiven erfolgt.