Das Bundesfinanzgericht entschied in einem Erkenntnis, ob allfällige Mängel bei den anzuerkennenden Betriebsausgaben auch zu Schätzungen bei den Betriebseinnahmen rechtfertigen.
Das Bundesfinanzgericht entschied in einem Erkenntnis, ob allfällige Mängel bei den anzuerkennenden Betriebsausgaben auch zu Schätzungen bei den Betriebseinnahmen rechtfertigen.