In Zukunft soll es unter Inanspruchnahme elektronischer Kommunikationsmittel möglich sein, auch bei nicht persönlicher Anwesenheit der Parteien sowie des zu bestellenden Geschäftsführers eine GmbH zu gründen und eine Musterzeichnung zu erstatten.
In Zukunft soll es unter Inanspruchnahme elektronischer Kommunikationsmittel möglich sein, auch bei nicht persönlicher Anwesenheit der Parteien sowie des zu bestellenden Geschäftsführers eine GmbH zu gründen und eine Musterzeichnung zu erstatten.