Der Fiskus fordert von Unternehmen bei der Ausübung des Vorsteuerabzugs besondere Sorgfalt ein. Trotz guten Glaubens können sich Unternehmen mit dem Vorwurf eines Umsatzsteuerbetrugs konfrontiert sehen.
Der Fiskus fordert von Unternehmen bei der Ausübung des Vorsteuerabzugs besondere Sorgfalt ein. Trotz guten Glaubens können sich Unternehmen mit dem Vorwurf eines Umsatzsteuerbetrugs konfrontiert sehen.