Sachbezug Pkw – Vorführwägen von Kfz-Händlern
Was bisher geschah
2016 hat das BFG beim VfGH einen Antrag gestellt, zu prüfen, ob bisherige Regelung zur Berechnung des Sachbezugswertes für die Privatnutzung von Vorführwägen von Kfz-Händlern verfassungswidrig ist (weil sie unsachlich ungleich behandelt) und festzustellen, dass hinkünftig auch für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern der Sachbezug Pkw nach den allgemeinen Sachbezugsregeln zu berechnen wäre.