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Selbständig oder unselbständig? Kriterien eines Dienstverhältnisses, Heft 72/2017

PersonalverrechnungBÖB 2017, 64 Heft 72 v. 15.12.2017

"Echter" Dienstnehmer ist, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. Hierzu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen (§ 4 Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz – ASVG).

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