Für Arbeitnehmer, die mit dem Privatauto dienstlich unterwegs sind, wird von Arbeitgebern öfters eine sog. "Dienstreisekasko" abgeschlossen! Typisch ist dabei, dass der Arbeitgeber zugleich Versicherungsnehmer und Prämienzahler und der Arbeitnehmer der Begünstigte ist! Die Frage, ob diese Prämien für den Arbeitnehmer einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen, hat sich das BFG mit der Entscheidung RV/2100352/2013 vom 17.05.2017 angesehen!