Vereinzelt kommt es vor, dass Dienstnehmer unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinen. In diesem Zusammenhang stellen sich für den Dienstgeber zwei zentrale Fragen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat ein derartiges Fernbleiben und wie komme ich meiner Meldeverpflichtung gegenüber der Sozialversicherung korrekt und zeitgerecht nach.