In der Praxis bereitet die Unterscheidung zwischen einem durchgängigen und einem gebrochenen Liefergeschäft zwischen zwei Vertragsparteien immer wieder Schwierigkeiten, wenn es dabei zu Transportunterbrechungen kommt. Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung nunmehr klargestellt bzw damit das BFG bestätigt, dass nicht jede logistische Unterbrechung automatisch zu einem gebrochenen Liefergeschäft führen muss.