Das Bundesfinanzgericht hat unlängst entschieden, dass sich die Finanzbehörde auch amtsbekannte Sachverhalte aus anderen Veranlagungszeiträumen zurechnen lassen muss.
Dies führt zu einer Einschränkung der Verfahrenswiederaufnahmemöglichkeiten auf Grund des Hervorkommens neuer Tatsachen und somit zu erhöhter Rechtssicherheit für Abgabenbescheide.