Der vorliegende Artikel widmet sich der Frage, wie der Kauf weiterer Anteile an einem Tochterunternehmen bzw. der Verkauf von Anteilen an einem Tochterunternehmen im Konzernabschluss abzubilden ist, sofern dadurch Beherrschung weder verloren geht, noch begründet wird. Dabei sind die folgenden Fälle zu unterscheiden: