In der Parlamentssitzung vom 12.10.2017 wurden insbesondere folgende Änderungen beschlossen:
1. Angleichung von Arbeitern und Angestellten
Änderung der Kündigungsfristen
Ab 1. Jänner 2021 sollen die Kündigungsfristen und -termine nach dem Angestelltengesetz für Arbeiter gelten. Abweichende Regelungen in Kollektivverträgen für Arbeiter verlieren ihre Wirksamkeit! Nur in jenen Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können Kollektivverträge dauerhaft Abweichendes vorsehen (z.B. Tourismusbetriebe oder Baugewerbe).