vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vermietung und Verpachtung - - Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand?, Heft 71/2017

BuchhaltungBilanzIng. Mag. Stefan Gruber, Mag. Stephanie DillingerBÖB 2017, 20 Heft 71 v. 15.9.2017

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist immer wieder zu entscheiden, ob ein Herstellungsaufwand oder ein Erhaltungsaufwand (Instandhaltungsaufwand, Instandsetzungsaufwand) vorliegt.

1. Gesetzliche Grundlagen und Abgrenzung

Einkommensteuerrechtlich ist der Begriff Herstellungsaufwand nicht definiert. Nach aktueller Judikatur liegt aus steuerlicher Sicht Herstellungsaufwand vor, wenn:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!