Beschäftigungsbonus kann ab 1.7.2017 beantragt werden
Nach einigem Hin und Her wurden nun die Richtlinien für den Beschäftigungsbonus beschlossen. Der Beschäftigungsbonus kann grundsätzlich von allen Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, beantragt werden, wenn der Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Österreich liegt und zusätzliche Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden. Staatliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer sie stehen mit anderen am Markt tätigen Unternehmen im Wettbewerb und üben keine Aufgaben der Hoheitsverwaltung aus.