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Das Neuerungen-ABC, Heft 33/2008

PersonalverrechnungWilhelm KurzböckBÖB 2008, 46 Heft 33 v. 20.3.2008

Arbeitsrecht

→ Abfertigung

1. Geringfügige Beschäftigung parallel zu Karenz:

Wurde vor dem 1. Jänner 2003 eine geringfügige Beschäftigung parallel zu einer Mutter- oder Vaterschaftskarenz angetreten, so zählte diese Zeit nicht als Dienstzeit in Bezug auf die Abfertigung nach altem Recht.

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