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"Fiskalspeicher" gegen Manipulation bei elektronischen Kassensystemen ab 2007, Heft 32/2007

EDV - InternetRoland BeranekBÖB 2007, 73 Heft 32 v. 20.12.2007

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BBG) sieht bei Verwendung von Datenträgern in Aufzeichnungssystemen vor, dass Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Summenbildungen sollen nachvollziehbar sein.

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