Kostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Sozialversicherungsrecht
Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sozialversicherungsfrei. Die Höhe dieser Beträge ist lt. Info der NÖ GKK wie folgt zu ermitteln:

