Prüfung der Sozialversicherungs-Beitragsvorschreibung
Die SVA ermittelt die endgültige Brutto-Beitragsgrundlage bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus der Höhe der im Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Beitragsjahres ausgewiesenen Einkünfte, indem folgende Beträge hinzugerechnet werden:

