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Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, Heft 30/2007

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag.Dr. Klaus HilberBÖB 2007, 28 Heft 30 v. 20.6.2007

In der Umsatzsteuer (kurz: USt) gibt es eine Steuerbefreiung für die sog Kleinunternehmer. Wer unter diese Vorschrift fällt, erzielt umsatzsteuerfreie Einnahmen und verliert das Recht auf Vorsteuerabzug. Ein Kleinunternehmer kann aber einen Antrag auf Regelbesteuerung stellen und wird dann behandelt wie ein „großer Unternehmer“.

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